Die Vivazzo Stiftung und das neue Selbstbestimmungsgesetz

25.03.2024 | Blog >

Am 1. Januar 2024 ist im Kanton Zürich das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Darin ist geregelt, wie Menschen mit Beeinträchtigungen vielfältige, bedarfsorientierte Unterstützung erhalten können. Auch die Vivazzo Stiftung ist bei den ersten Angeboten dabei.

Mit dem neuen Gesetz wird im Kanton Zürich ein grosser und wichtiger Meilenstein in der Umsetzung der Behindertenkonvention der UNO erreicht. Menschen mit Beeinträchtigungen erhalten neue Wahl- und damit Selbstbestimmungsmöglichkeiten.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

  • Neue ambulante Dienstleistungen ergänzen die bisherigen Angebote der sozialen Institutionen, wie die Vivazzo Stiftung eine ist. So wird zum Beispiel die Begleitung und Unterstützung für das Wohnen in der eigenen Wohnung finanziert.
  • Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es neue Beratungs- und Abklärungsstellen. Diese informieren über die vielfältigen Unterstützungsleistungen, die neu zur Verfügung stehen. Weiter beraten sie bei der Auswahl der Leistungsanbietenden. Im Dialog mit Menschen mit Beeinträchtigungen vereinbaren die Abklärungsstellen den individuellen Unterstützungsbedarf. Sie stellen dann Vouchers (Gutscheine) aus, mit denen auf Rechnung des Kantonalen Sozialamtes Leistungen bezogen werden können.
  • In begrenztem Rahmen können auch Angehörige für die Begleitleistungen entschädigt werden, die sie im Auftrag von Menschen mit Beeinträchtigungen erbringen.

Die vollständige Umsetzung des neuen Gesetzes erfolgt im Rahmen einer Einführungsphase von 3 Jahren. Die ambulanten Angebote werden Schritt für Schritt aufgebaut und weiterentwickelt. Erste Angebote stehen ab dem 1. April 2024 zur Verfügung. Mit dabei ist auch die Vivazzo Stiftung. Ab Frühjahr 2024 werden wir bereit sein, erste Menschen zu begleiten, welche die Vivazzo Stiftung für ihr «Sein. Leben. Gestalten.» in der eigenen Wohnung wählen und brauchen. Individuell abgestimmte Begleit- und Betreuungsleistungen rund um die Themen Wohnen, Gesundheit, Beziehungen, Freizeit und Veränderungen werden dabei von uns angeboten. In einem entsprechenden Projekt unter der Leitung von Pascaline Wagner, unserer stellvertretenden Geschäftsführerin sowie Bereichsleiterin Wohngruppen und Wohnen Plus, werden die nötigen Voraussetzungen dafür geschaffen.

Die neuen Rahmenbedingungen schaffen für die Vivazzo Stiftung ausgezeichnete Voraussetzungen für die Umsetzung ihrer Vision und Strategie. Gleichzeitig kann sie so dazu beitragen, dem neuen und innovativen Selbstbestimmungsgesetz zum Durchbruch zu verhelfen.

Thomas Meier, Geschäftsführer

Weitere Informationen unter: www.zh.ch/de/soziales/leben-mit-behinderung/selbstbestimmung.html